Breaking Enteignungsgleicher Eingriff Liegt Bei Unmittelbar Hoheitlicher Massnahme Vor

BREAKING: Enteignungsgleicher Eingriff liegt bei unmittelbar hoheitlicher Maßnahme vor

Hoheitliche Maßnahme mit Auswirkungen auf Eigentum

Ein enteignungsgleicher Eingriff liegt vor, wenn eine hoheitliche Maßnahme unmittelbar eine entsprechende Wirkung auf das Eigentum hat. Dies dient dazu, eine Haftungslücke bei der Entschädigungspflicht zu schließen.

Anspruch auf Entschädigung

Im Falle eines enteignungsgleichen Eingriffs besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt jedoch nur für rechtswidrige Eingriffe des Staates in das Eigentum, die ohne rechtliche Grundlage erfolgen.

Zweck des enteignungsgleichen Eingriffs

Der enteignungsgleiche Eingriff soll dazu beitragen, dass bei rechtswidrigen Eingriffen des Staates in das Eigentum der Betroffene dennoch eine angemessene Entschädigung erhält. Dies dient dem Schutz des Privateigentums und soll verhindern, dass der Staat ohne gesetzliche Grundlage in das Eigentum eingreift.


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